Wechselwillige Kunden werden mit Zusatzkosten belastet

Für wechselwillige Kunden, die sich einen günstigeren Service-Provider gesucht haben, aber auf ihre vertraute Rufnummer nicht unbedingt verzichten wollen, gibt es von vielen Prepaid Anbietern Gesprächsguthaben in Höhe von bis zu 25 Euro. Damit werden die Kosten, die der alte Service-Provider erheben kann, weitgehend abgedeckt. Wie verhält sich das aber bei den Prepaid Flatrate-Tarifen für die mobilen Internet-Dienste? Hier sind Wissen und Achtsamkeit gefragt, denn der Mobilfunk Service-Provider Drillisch erhebt ein kaum bekanntes, sogenanntes SIM-Karten Pfand. Unerwartete 29,65 Euro werden kurz vor dem Ablauf der Vertragszeit nach einer Kündigung durch den Kunden als SIM-Karten Pfand einmalig eingezogen. Auch bei Handy-Verträgen erhebt Service-Provider Drillisch das SIM-Karten Pfand in der genannten Höhe. Nur Kunden, die innerhalb von drei Wochen ihre SIM-Karte an den jeweiligen Prepaid Anbieter zurück schicken, erhalten dann dieses SIM-Karten Pfand von 29,65 Euro wieder zurück. Die drei Wochen Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Vertrag abgelaufen war.


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